Bewertungs-QR. Scannen, Sterne.
Für Theke, Rechnung oder Fahrzeugtür: der kürzeste Weg von zufriedenen Kunden zur Google-Bewertung.
Warum die guten Bewertungen ausbleiben
Zufriedene Kunden bewerten selten von allein – nicht aus Unwillen, sondern weil der Weg zu weit ist: Google öffnen, Geschäft suchen, Bewertungsfunktion finden. Ein QR-Code am richtigen Ort (Theke, Rechnung, Bon, Werkstatt-Tresen, Fahrzeugtür) verkürzt den Weg auf ein Scannen – direkt ins Bewertungsformular.
In drei Schritten zum Bewertungs-Code
1. Bewertungslink holen: Im Google-Unternehmensprofil gibt es unter „Mehr Rezensionen erhalten" einen kurzen Teilen-Link, der Kunden direkt ins Bewertungsfenster führt. Kopieren.
2. Kürzen und gestalten: Den Link hier in den QR-Designer geben, Farben anpassen, auf Wunsch mit Rahmen („Bewerte uns!") – und als druckfertiges PDF oder SVG herunterladen.
3. Drucken und platzieren: Dort, wo der Kunde gerade zufrieden ist – an der Theke, auf der Rechnung, am Ausgang. Nicht dort, wo er wartet oder sich ärgert.
Erst anmelden, dann drucken: Google ändert gelegentlich seine Link-Strukturen, und Unternehmensprofile ziehen um. Mit kostenlosem Konto erstellt, bleibt das Ziel deines Codes änderbar – der gedruckte Aufsteller übersteht jede Umstellung. Ohne Konto ist das Ziel dauerhaft fest.
Der ehrliche Hinweis zu Bewertungs-Aktionen
Um eine Bewertung bitten ist völlig in Ordnung. Wovon wir abraten: Belohnungen für Bewertungen (Rabatt gegen Sterne) verstoßen gegen die Google-Richtlinien und sind in Deutschland wettbewerbsrechtlich riskant – ebenso das gezielte Umleiten unzufriedener Kunden weg von Google. Der QR-Code macht den Weg kurz; die Sterne verdient das Geschäft selbst.
Passt dazu
Gastro? Dann lohnt der Blick auf den Speisekarten-QR und den Gäste-WLAN-Code. Gastgeber einer Ferienwohnung? Hier entlang: QR-Codes für Gastgeber. Noch mehr Einsatzorte – vom Firmenwagen bis zur Rechnung – zeigt unsere Sammlung „20 QR-Code-Ideen". Alles kostenlos, ohne Tracking, und die Codes laufen nie ab.*
* Einzige Ausnahme: Kurzlinks, die jahrelang nicht ein einziges Mal aufgerufen wurden (zwei Jahre bei Konten mit E-Mail-Adresse – mit Vorwarnung per Mail –, fünf Jahre ohne Kontaktmöglichkeit), werden aufgeräumt. Jeder einzelne Aufruf setzt die Frist zurück. Details in den AGB.
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